Législation
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PATIENTENVERFÜGUNG - BESTIMMUNGEN ZUM LEBENSENDE - LU
Public cible
Alle Gesundheitsberufe
Objectifs généraux
- Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist fähig, Gespräche über den Willen zum Lebensende einzuleiten und zu gestalten
- Er / sie kennt die verschiedenen Möglichkeiten der Willensäußerung
- Er / sie kann den Patientenwillen objektiv kommunizieren und dokumentieren
- Er / sie kann sich seiner / ihrer Verantwortung und den sich daraus ergebenden Maßnahmen stellen
- Er / sie informiert korrekt über die wesentlichen legalen Aspekte
ÜBERBLICK DER WICHTIGSTEN GESETZE ZUM WILLEN DES MENSCHEN AM LEBENSENDE